ET-Chat_T-FISH-MOD basiert auf dem ET-Chat V3.0.7 Realease 3 und unterliegt daher auch der License vom ET-Chat!
 
Weiterentwicklung des ET-Chats durch Tommy (Thomas Kuhn) und Harlekin (Bernd Witte)

Der ursprünglich von SEDesign entwickelte ET-Chat, der im Jahr 2019 aufgegeben wurde, wurde von Tommy (Thomas Kuhn) und Harlekin (Bernd Witte) und Powermen (Christian K.) weiterentwickelt und modernisiert.

Ein wesentlicher Bestandteil der Überarbeitung war die Anpassung an PHP 8, da der ursprüngliche Code ab PHP 7.4 nicht mehr funktionierte.
Darüber hinaus wurde der Chat um zahlreiche zusätzliche Module und Funktionen erweitert, die nicht im ursprünglichen Standardpaket enthalten waren.

Die Weiterentwicklungen, Optimierungen und Ergänzungen am Code sind das geistige Eigentum von Tommy (Thomas Kuhn), Harlekin (Bernd Witte) und Powermen (Christian K.).

Mitwirkende: FizzyLemmon, Svensken, Sascha, Christan, Hermann und Micha. 
 
ET-Chat v3.x.x ist für die Allgemeinnutzung und freien Download unter der CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE 
"Namensnennung — Nicht-kommerziell 2.0" Licenseiert.

Einzusehen in vereinfachter Form unter: http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/de/

Diese License umfasst alle von <SEDesign /> erstellten Programmteile im ET-Chat v3.x.x und schließt folgende auf-
geführte Softwareteile von Dritten aus:

script.aculo.us (scriptaculous.js) v1.8.0
Copyright (c) 2005–2007 Thomas Fuchs
Original Website: http://script.aculo.us (archived)
License: MIT-style License

Prototype JavaScript Framework v1.6.0
Copyright (c) 2005–2007 Sam Stephenson
Original Website: http://www.prototypejs.org (archived)
License: MIT License

window.js v1.3
Copyright (c) 2006 Sebastien Gruhier
Original Website: http://xilinus.com (archived)
License: GNU Lesser General Public License (LGPL)

ET-Chat Plugin Smilieverwaltung
Copyright (c) 2008 Gerald Saiger
Original Website: http://www.flutsch-media.com (no longer active)
License: Unknown / Original author attribution retained

SoundManager2
Copyright (c) 2007 Scott Schiller
Website: http://www.schillmania.com/projects/soundmanager2/
License: BSD License

PHPMailer
Copyright © 2025 PHPMailer
Website: https://github.com/PHPMailer/PHPMailer
License: GNU Lesser General Public License (LGPL)

CodeMirror
Copyright © 2025 CodeMirror
Website: https://codemirror.net/
License: MIT License

TinyMCE
Copyright © 2024 Tiny Technologies, Inc.
Website: https://www.tiny.cloud/
License: GNU Lesser General Public License (LGPL) / Commercial License

Spectrum Colorpicker
Copyright © Brian Grinstead
Website: https://bgrins.github.io/spectrum/
License: MIT License

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Licensevertrag

DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN 
BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LicenseVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER 
SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LicenseVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT 
DEN LicenseBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LicenseGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE 
UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

1. Definitionen

-Unter einer „Bearbeitung“ wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persönliche 
geistige Schöpfung  ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen. 
Unter den „Licenseelementen“ werden die folgenden Licensecharakteristika verstanden, die vom Licensegeber ausgewählt 
und  in der Bezeichnung  der License genannt werden: „Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter gleichen 
Bedingungen“. 

-Unter dem „Licensegeber“ wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den 
Bedingungen dieser License anbietet. 

-Unter einem „Sammelwerk“ wird eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen verstanden, die 
aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch 
solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer 
Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser 
License nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen. 

-Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese License gewährten 
Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen dieser License im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, 
oder die die ausdrückliche Erlaubnis des Licensegebers erhalten hat, die durch diese License gewährten Nutzungsrechte 
trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben. 

-Unter dem  „Schutzgegenstand“wird  das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, 
das Ihnen unter den Bedingungen dieser License angeboten wird, verstanden 

-Unter dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat. 

-Unter einem „verwandten Schutzrecht“ wird das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem 
Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer 
Datenbank, einem Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausübenden Künstlers. 

-Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser License 
angeboten wird.

2. Schranken des Urheberrechts. Diese License lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des 
Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des 
Rechtsinhabers ergeben.

3. Licenseierung. Unter den Bedingungen dieses Licensevertrages räumt Ihnen der Licensegeber ein Licensegebührenfreies, 
räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches 
Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:

a) den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und 
auszustellen; 

b) den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzuführen 
und vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben sowie 
Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben; 

c) den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden 
und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten; 

d) den Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die Bearbeitungen zu veröffentlichen 
und in dem in a. bis c. genannten Umfang zu verwerten;

Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten Nutzungsrechte 
beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die 
Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf 
andere Fileformate umfasst.

4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden 
Bedingungen:

a) Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser License vervielfältigen, verbreiten 
oder öffentlich wiedergeben, und Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form des 
Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser License beifügen, wenn Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten 
oder öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser 
License oder die durch sie gewährten Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht 
unterLicenseieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese License und den Haftungsausschluss 
hinweisen. Sie dürfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den 
Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser License im Widerspruch 
stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines 
Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser License gemacht 
wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines 
Licensegebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Licensegeber oder diesen Urheber 
entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung 
eines Rechtsinhabers hin  von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen. 

b) Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen 
geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist. 
Erhalten Sie im Zusammenhang mit der Einräumung der Nutzungsrechte ebenfalls einen Schutzgegenstand, ohne dass 
eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht, so wird dies nicht als geschäftlicher Vorteil oder vertraglich 
geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Vergütung in Verbindung mit dem Austausch 
der Schutzgegenstände geleistet wird (z.B. File-Sharing). 

c) Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich 
wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder 
Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen 
(oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben 
ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise 
durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des 
Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Licensegeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese 
Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Licenseinformationen zu dem  Schutzgegenstand. Bei einer 
Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist 
(z.B. „Französische Übersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk 
des ... (Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, 
einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu 
erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber. 

d) Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis 
ihre gesetzliche Grenze in den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren berechtigte geistige 
und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand 
über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird. 

5. Gewährleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,, bietet der Licensegeber 
keine Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel 
anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die 
Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen 
außerhalb dieser License vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen 
Vorschriften.

6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Licensegeber nur für Vorsatz und grobe 
Fahrlässigkeit.


7. Vertragsende

a. Dieser Licensevertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der 
Vertragsbedingungen durch Sie. Für natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine Datenbank 
oder ein Sammelwerk unter diesen Licensebedingungen erhalten haben, gilt die License jedoch weiter, vorausgesetzt, diese 
natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten 
bei einer Vertragsbeendigung fort.
 
b. Unter den oben genannten Bedingungen  erfolgt die License auf unbegrenzte Zeit (für die Dauer des Schutzrechts). 
Dennoch behält sich der Licensegeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Licensebedingungen zu nutzen oder 
die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem 
Widerruf dieser License dienen (oder jeder anderen Licenseierung, die auf Grundlage dieser License erfolgt ist oder 
erfolgen muss) und diese License wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.

8. Schlussbestimmungen

a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der 
Licensegeber dem Erwerber eine License für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er 
Ihnen die License eingeräumt hat. 

b. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Licensegeber 
dem Erwerber eine License für den ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er 
Ihnen die License eingeräumt hat. 

c. Sollte eine Bestimmung dieses Licensevertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Licensebestimmungen 
dadurch nicht berührt, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen 
Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt. 

d. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Licensevertrages verzichtet oder einer 
Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen 
und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind 

e. Dieser Licensevertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des 
Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den 
Schutzgegenstand. Der Licensegeber ist an keine zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen 
entstehen könnten. Der Licensevertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem 
Licensegeber und Ihnen abgeändert werden. 

f. Auf diesen Licensevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
